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   VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10   

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VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10 (https://dejure.org/2010,26090)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 (https://dejure.org/2010,26090)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 11 K 764/10 (https://dejure.org/2010,26090)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 10.00

    Erstattungsanspruch nach § 50 Abs. 2 SGB X; -, entsprechende Anwendung der §§ 45,

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    Da mit Blick auf den erst nach der Bekanntgabe der Wohngeldbewilligungsbescheide erfolgten ALG II-Leistungsbezug diese nicht von Anfang an rechtswidrig waren, folglich § 45 SGB X keine Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 21.1.2001 -5 C 10/00-; Schütze in von Wulfen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 45 Rdnr. 31.) , kann hier im Rahmen von § 50 Abs. 2 Satz 2 SGB X nur die entsprechende Anwendung von § 48 SGB X in Betracht kommen.

    Dass die Beklagte daher die falsche Rechtsgrundlage herangezogen hat, ist aufgrund des gebundenen Charakters auch der Entscheidung über die Erstattung nach § 50 Abs. 2 SGB X ohne Belang (BVerwG, Urteil vom 21.01.2001 -5 C 10/00-; BSG, Urteil vom 21.01.1960 -8 RV 549/58-; BVerwG, Urteil vom 08.05.1958 -IV C 108/57-, jeweils zit. nach juris) .

    Soweit § 50 Abs. 2 SGB X mit der Anordnung der entsprechenden Geltung des § 48 SGB X auch den Weg in eine Ermessensentscheidung eröffnet, kann sich dies beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X jedoch nur in einem atypischen Fall auswirken, während es für den Regelfall, von dem unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände vorliegend auszugehen ist, bei einer insoweit gebundenen Entscheidung verbleibt (BVerwG, Urteil vom 21.1.2001 -5 C 10/00-) .

  • VG Saarlouis, 18.11.2009 - 11 K 308/08

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    Dies sind, da es nach § 48 Abs. 1 SGB X auch auf die individuelle Einsichtsfähigkeit des Begünstigten ankommt, auch die Tatsachen, die für den subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff von Bedeutung sind (Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Auflage 2010, § 45 Rdnr. 81; Gerichtsbescheid der Kammer vom 18.11.2009 -11 K 308/08-) .

    Deshalb liegen die erforderlichen Tatsachen erst nach Abschluss der gebotenen Ermittlungen zur Einsichtsfähigkeit vor, wobei der Umfang der Ermittlungen im Ermessen der Behörden liegt (Schütze in von Wulffen, a.a.O.; Gerichtbescheid der Kammer vom 18.11.2009 -11 K 308/08-) .

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    In den Fällen, in denen weder für Ermessens- noch für Zweckmäßigkeitserwägungen der Widerspruchsbehörde Raum ist, noch sonstige beachtliche Interessen des Klägers an einer verfahrensfehlerfreien Entscheidung gerade der Widerspruchsbehörde ersichtlich sind und der Verfahrensfehler durch das Gericht heilbar ist, besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse an einer lediglich auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids gerichteten Klage, so dass eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids nicht in Betracht kommt, die Klage daher insgesamt abzuweisen ist (BVerwG, Urteil vom 03.08.1990, Buchholz 310.65 Nr. 99; BVerwGE 49, 307, 308 f.; BVerwGE 61, 45, 47 ff.; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.04.1995 -1 R 39/93-, amtl. Abdruck S. 12 und Gerichtbescheid der Kammer vom 09.09.2010 -11 K 2145/09-.) .
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74

    Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids auf Grund eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    In den Fällen, in denen weder für Ermessens- noch für Zweckmäßigkeitserwägungen der Widerspruchsbehörde Raum ist, noch sonstige beachtliche Interessen des Klägers an einer verfahrensfehlerfreien Entscheidung gerade der Widerspruchsbehörde ersichtlich sind und der Verfahrensfehler durch das Gericht heilbar ist, besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse an einer lediglich auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids gerichteten Klage, so dass eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids nicht in Betracht kommt, die Klage daher insgesamt abzuweisen ist (BVerwG, Urteil vom 03.08.1990, Buchholz 310.65 Nr. 99; BVerwGE 49, 307, 308 f.; BVerwGE 61, 45, 47 ff.; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.04.1995 -1 R 39/93-, amtl. Abdruck S. 12 und Gerichtbescheid der Kammer vom 09.09.2010 -11 K 2145/09-.) .
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 S 2403/05

    Zur Rückerstattung von Wohngeldleistungen - hier: Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    Als Folge gilt nur § 50 Abs. 2 SGB X, nach dessen Satz 1 ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachte Leistungen zu erstatten sind und nach dessen Satz 2 die §§ 45 und 48 SGB X entsprechend gelten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2006 -12 S 2403/05-, NVwZ-RR 2006, 703, zitiert nach juris.) .
  • BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    Dass die Beklagte daher die falsche Rechtsgrundlage herangezogen hat, ist aufgrund des gebundenen Charakters auch der Entscheidung über die Erstattung nach § 50 Abs. 2 SGB X ohne Belang (BVerwG, Urteil vom 21.01.2001 -5 C 10/00-; BSG, Urteil vom 21.01.1960 -8 RV 549/58-; BVerwG, Urteil vom 08.05.1958 -IV C 108/57-, jeweils zit. nach juris) .
  • BSG, 21.01.1960 - 8 RV 549/58

    Voraussetzungen der nachträglichen Änderung der Rechtsgrundlage eines VA durch

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    Dass die Beklagte daher die falsche Rechtsgrundlage herangezogen hat, ist aufgrund des gebundenen Charakters auch der Entscheidung über die Erstattung nach § 50 Abs. 2 SGB X ohne Belang (BVerwG, Urteil vom 21.01.2001 -5 C 10/00-; BSG, Urteil vom 21.01.1960 -8 RV 549/58-; BVerwG, Urteil vom 08.05.1958 -IV C 108/57-, jeweils zit. nach juris) .
  • VG Saarlouis, 09.09.2010 - 11 K 2145/09

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; isolierte Anfechtung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
    In den Fällen, in denen weder für Ermessens- noch für Zweckmäßigkeitserwägungen der Widerspruchsbehörde Raum ist, noch sonstige beachtliche Interessen des Klägers an einer verfahrensfehlerfreien Entscheidung gerade der Widerspruchsbehörde ersichtlich sind und der Verfahrensfehler durch das Gericht heilbar ist, besteht kein rechtlich schützenswertes Interesse an einer lediglich auf Aufhebung des Widerspruchsbescheids gerichteten Klage, so dass eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids nicht in Betracht kommt, die Klage daher insgesamt abzuweisen ist (BVerwG, Urteil vom 03.08.1990, Buchholz 310.65 Nr. 99; BVerwGE 49, 307, 308 f.; BVerwGE 61, 45, 47 ff.; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.04.1995 -1 R 39/93-, amtl. Abdruck S. 12 und Gerichtbescheid der Kammer vom 09.09.2010 -11 K 2145/09-.) .
  • VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 80/13

    Doppelleistung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Erstattungsverhältnis;

    Mit Blick auf die in den Wohngeldbescheiden Nr. 13. und 14 genannte Vorschrift des § 28 Abs. 3 WoGG, die nicht die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, sondern dessen unmittelbar von Gesetzes wegen eintretende (nachträgliche) Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids betrifft, deutet die Kammer die angefochtenen Erstattungsbescheide vielmehr dahin, dass die Beklagte sich auf § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X stützen wollte, der dem Leistungsempfänger aufgibt, die erhaltenen Leistungen zu erstatten, soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind (zur Anwendung des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X in den Fällen des § 28 Abs. 3 WoGG ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635 - VG Saarland, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 - VG Köln, Beschluss vom 31.01.2014 - 16 K 3018/13 -, jew. juris).
  • VG Saarlouis, 06.03.2018 - 3 K 1339/17

    Rückforderung von Wohngeld wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II

    Rechtsgrundlage des Rückforderungsbescheides ist § 50 Abs. 2 SGB X.(Vgl. zur Anwendbarkeit des § 50 Abs. 2 SGB X in Abgrenzung zu § 50 Abs. 1 SGB X: VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 -, Rn. 20.) Nach § 50 Abs. 2 S. 1 SGB X sind Leistungen zu erstatten, soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind.

    Eine Aufhebung des Bewilligungsbescheids ist nicht erforderlich; vielmehr ist der Wohngeldempfänger gemäß § 28 Abs. 5 WoGG von der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides nur zu unterrichten.(Vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 -, Rn. 18.).

    Hingegen ist § 50 Abs. 2 S. 2 SGB X i.V.m. § 45 SGB X anzuwenden, wenn die Leistung - wie hier - wegen anfänglicher Unwirksamkeit des der Leistung vermeintlich zugrunde liegenden Verwaltungsaktes zu Unrecht erfolgte.(Vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 -, Rn. 21 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10/00 -, Rn. 10, juris sowie OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 223/15 -, Rn. 31, juris.).

    Soweit § 50 Abs. 2 SGB X i. V. m. § 45 SGB X ein Rückforderungsermessen eröffnet, war dieses auf die getroffene Rückforderungsentscheidung intendiert, so dass die fehlenden Ausführungen des Beklagten zum Ermessen nicht zur Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entscheidung führen.(Vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 223/15 -, Rn. 31, juris.) Der Gesetzgeber hat mit § 28 Abs. 3 WoGG die Aufhebungsentscheidung selbst getroffen und damit die Erstattungsentscheidung bereits vorgezeichnet.(Vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 223/15 -, Rn. 43, juris.) Ermessen ist im Falle einer Rückforderung von Wohngeld daher nur in atypischen Fällen auszuüben, während es für den Regelfall - von dem unter Berücksichtigung der oben genannten Umstände vorliegend auszugehen ist - bei der Rückforderungsentscheidung verbleibt.(So bereits: VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 -, Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 22.11.2001 - 5 C 10/00 -, Rn. 10, juris).

  • VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635

    Wohngeldrecht Ausschluss vom Wohngeld kraft Gesetzes bei Bezug von

    Eine Aufhebung des Bewilligungsbescheides ist deshalb nicht erforderlich (VG Saarlouis vom 11.10.2010 - 11 K 764/10).

    Als Folge gilt nur § 50 Abs. 2 SGB X, nach dessen Satz 1 ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachte Leistungen zu erstatten sind und nach dessen Satz 2 die §§ 45 und 48 SGB X entsprechend gelten (VG Saarlouis vom 29.3.2006 NVwZ-RR 2006, 703 f.; VG Saarlouis vom 11.10.2010, a. a. O.).

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